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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) –
Löwe Apartments

Löwe Apartment GmbH 

Vermieter: Martin und Franziska Löwe, Spinnereistrasse 12, 8192 Glattfelden, Schweiz

1. Anreise/ Abreise

An- und Abreise sind an jedem Tag der Woche möglich. Die Anreise kann am Anreisetag ab 16:00 Uhr erfolgen. Die Abreise muss am Abreisetag bis spätestens 10:00 Uhr erfolgen. Eine Überziehung der Abreisezeit von mehr als 30 Minuten hat die Berechnung einer weiteren Übernachtung zur Folge. Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.

2. Bezahlung

Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Zahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Zahlung des vollen Mietbetrages ist innerhalb von sieben Tagen nach dem Tag der Buchungsbestätigung fällig. Bei kurzfristigen Buchungen muss die Zahlung spätestens 1 Tag vor Mietbeginn erfolgen, und ein entsprechender Zahlungsbeleg muss vorgelegt werden. Akzeptierte Zahlungsmethoden sind Kreditkarte und Überweisung. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Nebenkosten für Wasser, Strom, PKW-Stellplatz und Abfall werden nicht erhoben. 

3. Rücktritt

Sie können jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Bei einem Rücktritt weniger als einen Tag vor Mietbeginn ist der volle Reisepreis zu zahlen. Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu den genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.

4. Pflichten des Mieters

Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienwohnung, Inventar und Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden an der Ferienwohnung und/oder ihrem Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies unverzüglich dem Vermieter anzuzeigen. Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort dem Vermieter gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen. Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen der Ferienwohnung beim Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen seiner gesetzlichen Verpflichtungen Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten. Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, und Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu lagern.

5. Datenschutz

Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und/oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.

 

6. Haftung

Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des Mietobjektes durch höhere Gewalt, landesübliche Strom- und Wasserausfälle oder Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer oder unvermeidbarer Umstände wie z. B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Gegebenheiten. Der Vermieter ist jedoch gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich. Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Geräte ist ausgeschlossen. Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für persönliche Gegenstände des Mieters bei Diebstahl oder Feuer; persönliche Gegenstände werden auf eigenes Risiko in der Unterkunft gelassen. Für mutwillige Zerstörungen oder Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.

 

7. Schlussbestimmungen

Fotos und Texte auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung der Ferienwohnung. Eine hundertprozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich das Recht vor, Änderungen an der Ausstattung (z. B. Möbel) vorzunehmen, sofern diese gleichwertig sind.

Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine solche zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

Der Vermieter behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Mieter werden mindestens 30 Tage vor Inkrafttreten über wesentliche Änderungen schriftlich oder per E-Mail informiert. Die fortgesetzte Nutzung der Ferienwohnung nach Inkrafttreten der Änderungen gilt als Zustimmung zu den neuen Bedingungen.

Es gilt Schweizer Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. Diese Bestimmungen stehen im Einklang mit den geltenden internationalen Privatrechtsnormen.

8. Hauregeln und Bestimmungen

1. Gäste, die aus der unmittelbaren Umgebung stammen, dürfen bei uns ohne vorherige Absprache keine Buchung vornehmen. 2. Rauchen, Partys und exzessive Lautstärke sind nicht erlaubt, auch nicht auf Balkonen oder in Gemeinschaftsbereichen (z. B. Flure). Verstöße gegen das Rauchverbot ziehen eine Gebühr von CHF 250 zzgl. der Kosten für eine Sonderreinigung und Schadensreparatur nach sich. 3. Kommerzielle Fotografie/Videografie ohne schriftliche Erlaubnis sowie illegale Aktivitäten sind strikt untersagt. 4. GEs ist nicht gestattet, mehr Gäste als in der Reservierung angegeben aufzunehmen. Wir berechnen CHF 30 je Nacht der Reservierung für jeden unautorisierten Gast. 5. Tiere sind nicht erlaubt. Verstöße gegen unsere Tier-Richtlinien können eine gesonderte Reinigungsgebühr nach sich ziehen. Gäste mit Assistenztieren werden gebeten, uns vor dem Aufenthalt zu kontaktieren. 6. Gäste sind verantwortlich und haftbar für die Kosten des Ersatzes von verlorenen Schlüsseln, Schlüsselkarten, Fernbedienungen oder Parkausweisen. 7. Systeme zur Messung des Lärmpegels können in den Wohnungen installiert sein, um exzessive Lautstärken zu überwachen. Im Außenbereich kann Videoüberwachung installiert sein. 8. Die Buchung einer Reservierung geht mit dem Einverständnis einher, die Hausregeln einzuhalten. Gäste, die die Hausregeln nicht einhalten, sind haftbar für alle daraus entstehenden Schäden, Gebühren, Kosten oder Ausgaben. Die Nichteinhaltung kann zur sofortigen Stornierung der Reservierung und Räumung der Wohnung ohne Rückerstattung führen.

 

9. Nutzungsvereinbarung WLAN

1. Das WLAN in der Ferienwohnung ist nur innerhalb des gebuchten Zeitraumes zu benutzen. 2. Die Nutzerdaten (Benutzerzugang und Passwort) dürfen lediglich von den Mietern genutzt werden und nicht an Dritte weitergereicht werden. 3. Die Erlaubnis zur Benutzung des WLAN kann jederzeit seitens des Vermieters widerrufen werden. 4. Der Vermieter behält sich das Recht vor, den Zugang zu bestimmten Seiten und Internetangeboten zu sperren. 5. Schließen Mieter über das WLAN-Netzwerk der Ferienwohnung Rechtsgeschäfte ab, sind sie allein für die daraus entstehenden Kosten verantwortlich.  6. Der Mieter verpflichtet sich dazu, bei der Nutzung des WLANs geltendes Recht einzuhalten und das WLAN nicht zu folgenden Zwecken zu nutzen: Verbreitung, Zugänglichmachung oder Vervielfältigung von urheberrechtlich geschütztem Material. Versand von belästigenden, bedrohenden oder verleumderischen Inhalten. Versand von SPAM (Massenbenachrichtigungen). 7. Der Vermieter wird von sämtlichen Ansprüchen, Schadensersatzforderungen und Kosten, welche durch eine widerrechtliche Nutzung des WLAN-Anschlusses durch den Mieter entstehen, freigestellt.

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